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Warum Rauchmelder

 

Ist es nicht viel sinnvoller Feuerlöscher aufzustellen?

 

Ein Feuerlöscher kann im Falle eines Brandes sehr hilfreich sein - aber nur wenn man den Brand rechtzeitig bemerkt. Genau hier liegt das Problem!. Die meisten Brandopfer sterben Nachts - ohne das Feuer bemerkt zu haben. Und zwar nicht an den Brandverletzungen, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung! Im Falle eines Brandes werden im Schlaf die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid eingeatmet und führen sehr rasch zum Tod - schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich! Da im Schlaf auch unser Geruchssinn schläft, werden auch andere beim Brand entstehende Gerüche nicht zwangsläufig wahrgenommen.

 

 

 

Wie funktioniert ein Rauchmelder?

 

Rauchmelder funktionieren nach einem optisch-elektronischen Prinzip. Sie werden häufig nur mit einer Batterie betrieben, um auch bei einem Stromausfall zu funktionieren. Netzbetriebene Geräte haben speziell für diesen Fall eine Backup- oder Reservebatterie. Bei fast allen Bränden entsteht Rauch, der sich in der Regel zuerst unter der Zimmerdecke sammelt und dort durch die Öffnungen in den Innenraum des Rauchmelders eindringt. Im Inneren des Rauchmelders befinden sich eine Lichtquelle und ein Lichtsensor. Die Lichtquelle und der Sensor sind so angeordnet, dass im Normalfall (ohne Rauch) der Lichtstrahl nicht auf den Sensor auftrifft. Dringt jedoch Rauch durch die Öffnungen in das Innere des Rauchmelders ein, werden die Lichtstrahlen vom Rauch reflektiert, wodurch der Lichtsensor ein Signal empfängt und dieses in einen elektrischen Impuls umwandelt. Eine elektronische Schaltung wertet den Impuls aus und erzeugt einen sehr lauten, durchdringenden Warnton. Die Öffnungen des Rauchmelders müssen so angeordnet sein, dass der Rauch von allen Seiten ungehindert in die Messzelle eindringen kann. Gleichzeitig sollte das Eindringen von kleinen Insekten verhindert werden - z. B. durch ein Fliegengitter - um einen Fehlalarm durch ein Insekt zu verhindern. Wird der Fotosensor durch ein Insekt verschmutzt, kann das die Funktion des Rauchmelders beeinträchtigen. Rauchmelder verhindern und löschen also nicht das Feuer, sondern warnen Personen in der Nähe eines Brandes, um so eine rechtzeitige Flucht und eine möglichst schnelle Alarmierung der Feuerwehr zu ermöglichen.

 

 

 

Wo werden Rauchmelder installiert und wo nicht?

 

Vor der Montage des Rauchmelders muss die mitgelieferte Bedienungs– und Montageanleitung studiert werden. Die Montage muss sich dann nach den Vorgaben dieser Anleitung richten. Allgemein gilt, dass Rauchmelder bei waagrechten Decken an der höchsten Stelle des Raumes angebracht werden müssen, da Rauch immer nach oben steigt. Bei nach oben spitz zulaufenden Räumen darf der Rauchmelder allerdings nicht an der höchsten Stelle (Im Dachfirst oder Dachspitz) positioniert werden, weil sich unter der Spitze des Raumes durch die aufsteigende warme Luft ein Luftpolster befinden kann, welches das Hochsteigen des Rauches verhindert. Der Rauchmelder muss immer waagrecht montiert werden, bei schräger Montage könnte der Rauch möglicherweise durch den Rauchmelder hindurch ziehen, die Folge könnte das Ausbleiben eines Alarms sein. Grundsätzlich sollte der Rauchmelder möglichst in Raummitte angebracht werden. Ist die Montage in der Raummitte nicht möglich, sollte zumindest ein Abstand zur Wand von 50 cm eingehalten werden. Mindestens in jedem Schlafraum und in jedem Flur sollte ein Rauchmelder installiert werden. Alle Räume oder Flure die zum Verlassen der Wohnung im Notfall begangen werden müssen (also Fluchtwege), sollten ebenfalls mit einem Rauchmelder ausgestattet werden. In mehrgeschossigen Häusern mit offener Verbindung der einzelnen Geschosse muss mindestens ein Rauchmelder pro Etage installiert werden. Wer optimale Sicherheit möchte, sollte jeden Raum seiner Wohnung oder seines Hauses mit einem Rauchmelder ausstatten. Da ein Brand überall entstehen kann, ist auch im Keller, im Dachboden und im Treppenhaus ein Rauchmelder sinnvoll Nur bedingt sinnvoll sind Rauchmelder in Räumen, in denen im Normalfall Rauch oder Dampf entsteht. Also z. B. Küche, Bad, oder Garage. In diesen Räumen können Fehlalarme ausgelöst werden.

 

 

 

Was ist beim Kauf zu beachten?

 

Rauchmelder müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: • Sie müssen mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. • Eine leicht verständliche Bedienungs- oder Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache muss beigefügt sein. • Auf einem Typenschild müssen der Name und die Adresse des Herstellers sowie eine Typenbezeichnung angegeben sein. Von Produkten die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, raten wir dringend ab! Sehr zu empfehlen sind Rauchmelder mit VdS-Zulassung. Diese Zulassung, die erst nach einer umfangreichen Prüfung zuerkannt wird, ist an dem VdS-Symbol auf dem Rauchmelder dem Typenschild oder der Verpackung zu erkennen. Neben den drei beschriebenen Mindestanforderungen und der VdS-Zulassung sollten Sie auch noch auf folgende Punkte achten: • Eine Prüftaste sollte einen Funktionstest ermöglichen. • Schwächer werdende Batterien sollte der Rauchmelder durch Warntöne akustisch melden. • Ein Mechanismus sollte dafür sorgen, dass nur bei eingesetzter Batterie ein Verschluss des Gehäuses möglich ist. In großen Wohnungen oder Häusern ist eventuell ein Alarm in einem weit entfernten Raum nicht überall hörbar. Besonders wenn geschlossene Türen die Schallausbreitung behindern und zusätzlich ein laufender Fernseher oder Straßenlärm den Alarm übertönt. In diesem Fall empfiehlt es sich, miteinander vernetzte Rauchmelder einzusetzen, die überall Alarm schlagen, wenn ein einziger Rauchmelder im Verbund eine gefährliche Rauchkonzentration erkannt hat.

 

 

 

Was ist beim Betrieb zu beachten und müssen Rauchmelder gewartet werden?

 

Rauchmelder sollten in regelmäßigen Abständen durch Betätigen der Prüftaste getestet werden. Dazu sollten durchschnittlich groß gewachsene Personen eine standfeste und stabile Leiter benutzen und nicht auf Stühlen, Getränkekisten und ähnlichem herumturnen. Wer geschickt genug ist, kann auch mit einem Besenstiel oder einem anderen langen Gegenstand versuchen, die Prüftaste zu betätigen, wenn diese entsprechend geformt und günstig angebracht ist. Die Prüfintervalle sind in der mitgelieferten Bedienungsanleitung zu finden. Meldet die Unterspannungswarnung eine schwach gewordene Batterie muss diese so bald wie möglich ausgetauscht werden. Anstelle der zur Stromversorgung vorgesehenen Batterie darf keinesfalls ein wiederaufladbarer Akku verwendet werden, es sei denn in der Bedienungsanleitung des Herstellers wird die Stromversorgung mit Akku ausdrücklich erlaubt. Sonst könnten etwa Rauchmelder mit älteren Akkus - die schon viele Ladezyklen hinter sich haben - unbemerkt ihren Dienst einstellen, wenn die Spannung sehr schnell abfällt. Niemals darf ein Rauchmelder beim Streichen der Zimmerdecke mit Farbe überstrichen werden! Die Farbe verstopft die Lufteinlassöffnungen, so daß Rauch im Brandfall nicht mehr eindringen kann.

 

 

 

Wissenswertes zum Schluss

 

In einigen Ländern der Erde gehören Rauchmelder bei Neubauten bereits zur Pflichtausstattung. In Deutschland ist der Einbau von Rauchmeldern bei Neubauten derzeit in folgenden Bundesländern vorgeschrieben: Hessen, Rheinland – Pfalz, das Saarland, Schleswig – Holstein, Hamburg, Mecklenburg–Vorpommern, Thüringen, Sachsen Anhalt und Bremen. Auch in Niedersachsen wurde die Verpflichtung Rauchmelder in Neubauten zu installieren in die Länder-Bauordnung im Dezember 2010 aufgenommen. Niedersachsen wird somit das 10 Bundesland in Deutschland, dass Rauchmelder vorschreibt. Manche Bundesländer fordern nach Ablauf einer Übergangsfrist sogar die Nachrüstung von Rauchmeldern in bereits bestehenden Wohnungen. Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet unter der Adresse: „www.rauchmelder-lebensretter.de/aus-den-bundeslaendern.html“ Wie bereits eingangs erwähnt, sind Rauchmelder keine Wundermittel die Brände verhindern oder gar löschen können. Auch wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Rauchmeldern ausstatten, ist es das Beste sich immer so zu verhalten, dass ein Feuer gar nicht erst entstehen kann.

 

( Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz )